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BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Entfall der Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 28.02.2022 - 3 Ks 6170 Js 245370/19
- BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten; …
Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 ? 4 StR 420/21; vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 …und vom 31. März 2020 ? 5 StR 62/20 Rn. 3). - BGH, 11.11.2021 - 4 StR 420/21
Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der Maßregel
Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 ? 4 StR 420/21;… vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 …und vom 31. März 2020 ? 5 StR 62/20 Rn. 3). - BGH, 31.03.2020 - 5 StR 62/20
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs
Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 ? 4 StR 420/21;… vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 und vom 31. März 2020 ? 5 StR 62/20 Rn. 3).